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Bald ist es soweit…

Seit dem 2. Januar 1976 betreibt Taxi-Holl ein Verkehrsunternehmen mit Taxis, Mietwagen und Mietomnibussen, zwischenzeitlich mit Zweigstellen in Gaggenau, Gernsbach, Rastatt, Muggensturm und Baden-Baden. Am 18. April 2017 beantragte Taxi-Holl 30 Genehmigungen zum Gelegenheitsverkehr mit Taxen für das Stadtgebiet Karlsruhe, wie es beamtensprachlich ausgedrückt wird.

Am 23. Mai 2017 teilte die Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe der Firma Taxi-Holl mit, dass mittlerweile alle Unterlagen vollständig eingegangen seien und der Antrag über die 30 Taxigenehmigungen geprüft wird.

Mit Urteil vom 20. April 2017 des Verwaltungsgericht Karlsruhe wurde die Stadt Karlsruhe verpflichtet einem ortsansässigen Mietwagenunternehmen 10 Genehmigungen zum Verkehr mit Taxis in Karlsruhe zu erteilen. (Urteil des VG Karlsruhe vom 20.04.2017, Aktenzeichen: 3 K 2922/16)

Am 14. Juni 2017 schrieb die Sraßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe an die Firma Taxi-Holl, dass alle Unterlagen ja bekanntlich eingegangen seien und man bis zum 29. August 2017 die Prüfung der Antragsunterlagen nicht abschließen kann. Aus diesem Grund wurde die Frist bis zur endgültigen Entscheidung auf den 29. November 2017 verlängert.

Am 19. Juli 2017 beantragte die Stadt Karlsruhe gegen das Urteil des VG Karlsruhe vom 20.04.2017 mit dem Aktenzeichen 3 K 2922/16 die Zulassung der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Am 15. November 2017 lehnte die Sraßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe den Antrag von Taxi-Holl auf 30 Taxigenehmigungen ab, da bei Erteilung dieser Taxilizenzen an Taxi-Holl der Karlsruher Verkehrsmarkt gestört würde.

Am 18. November 2017 legte Taxi-Holl gegen die Antragsablehnung auf Karlsruhe Taxilizenzen Widerspruch ein und Taxi Holl forderte die Verwaltung auf, die Taxigenehmigungen für Karlsruhe zu erteilen.

Am 29. Dezember 2017 wies die Stadtverwaltung Karlsruhe den Widerspruch auf Ablehnung der Taxi Urkunden für Karlsruhe zurück.

Am 11. Januar 2018 lehnte zusätzlich das Regierungspräsidium Karlsruhe den Widerspruch auf Karlsruher Taxi Genehmigungen zurück und schloß sich der Argumentation der Stadtverwaltung Karlsruhe an.

Am 12. Januar 2018 klagte Taxi-Holl beim Verwaltungsgericht Karlruhe auf vorläufigen Rechtsschutz und beantragte, dass die Stadt Karlsruhe 30 Genehmigungen zum Taxenverkehr an Taxi-Holl ausgeben muss.

Am 14. Mai 2018 beschloss das Verwaltungsgericht Karlsruhe, dass die Stadt Karlsruhe im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet ist, Taxi-Holl eine Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab ihrer Ausstellung zu erteilen, nach der die am 18. April 2017 beantragten Genehmigungen zur Ausübung des Verkehrs mit 30 Taxen als erteilt gelten.

Leider legte am 28. Mai 2018 die Stadtverwaltung Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 14. Mai 2016 ein. Mittlerweile wurde dieses Verfahren an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim weitergegeben.


Es kann nur spekuliert werden, warum die Stadt Karlsruhe das mittlerweile 42 Jahre alte Verkehrsunternehmen Taxi-Holl nicht auf dem Karlsruhe Taximarkt zulassen will. Derzeit hofft Taxi-Holl auf eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.